Dann solltest du vielleicht mal auf die Aktualität achten.
Zitat:
Auf borse.bz finden sich „nur“ anonymisierte Links zu den Download-Angeboten bei den verschiedenen One-Click-Hostern. Wenn den Ermittlern die Logs von boerse.bz vorliegen sollten, lässt sich daraus noch nicht erkennen, ob jemand tatsächlich bei einem der One-Click-Hoster eine urheberrechtlich geschützte Datei illegal heruntergeladen hat.
|
Zumindest hat man aber ein starkes Indiz dafür. Denn jemand, der eine Datei nicht herunterladen will, wird vermutlich auch keinen eindeutigen Link anklicken.
Zitat:
Liegt der Download-Vorgang länger als 7 Tage zurück, befinden sich die notwendigen Kundendaten, die der ermittelten IP-Adresse zugeordneten werden müssen, nicht mehr bei den Providern.
|
Dank VDS ist das ja mittlerweile längst wieder anders. Einziger "Schutz" ist hier das Versprechen unserer Politiker, dass nur bei schweren Straftaten darauf zugegriffen werden darf.