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Ungelesen 14.08.10, 12:25   #3 Top
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Sephir_archive ist offline
Sephir_archive
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Hack/DDOS Attacken?!

Also DDos (Distributed Denial of Service) ist nicht wirklich leicht und für unerfahrene quasi nicht durchzuführen ... Wie mein Vorredner schon gesagt hat bombadiert man Webserver mit Anfragen / ICMP Paketen um diesen zum Absturz zu bringen .... Webserver haben Filter die EINZELNE IPs vermehrt blocken, dies umgeht man indem man ganze Bot-Netzwerke nimmt (Werden auch gerne Zombie-Netze genannt ). Solche Netzwerke kann man auf dubiosen Untergrundsites mieten. Je nach Serverleistung sind viele Tausend Rechner nötig um einen Webserver in die Knie zu zwingen......
Anmerkung zu den Zombie-Netzten : Zombie-Rechner entstehen durch Viren und RATS (Remote Acess Tools). Es gibt auch schon fälle wo selbst Router zu Zombies geworden sind....

Rechtlich is das ein klarer Angriff im IT Bereich und wird Strafrechtlich verfolgt.

- § 126b StGB Störung der Funktionsfähigkeit eines
Computersystems


Objektiver & subjektiver Tatbestand des § 126b:
§ 126b StGB. (1) Wer
[vorsätzlich] die Funktionsfähigkeit eines Computersystems,
über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, dadurch
schwer stört, dass er Daten eingibt oder übermittelt
Objektiver Tatbestand:
- Funktionsfähigkeit durch Dateneingabe- od. Übermittlung schwer stört
Subjektiver Tatbestand
- (Eventual-)Vorsatz bezüglich des objektiven Tatbestandes

- erfolgloser Angriff :

§ 15 StGB Strafbarkeit des Versuches
§ 126c StGB Missbrauch von Computerprogrammen oder
Zugangsdaten


§ 303a - Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


§ 303b - Computersabotage

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, daß er
1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht oder
2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Je nach Gericht kann auch noch

§ 303 - Sachbeschädigung

dazukommen.

Meistens setzen Attacker DDoS zu Erpressungszwecken ein, was dann auch wiederrum ne Straftat ist ...


Gegenmaßnahmen gibts so gut wie keine, denn die Tausende Rechner stellen ja "legale" Anfragen an den Server, nur halt Gleichzeitig von überall her.
Maßnahmen die es hinauszögern sind nur genügend Arbeitsspeicher, ne gute (Hardware)Firewall und hoffen das nich zuviele Rechner angreifen ^^

Hoffe hab dir das etwas erläutern können. Lass auf jedenfall die Finger davon ! Man braucht nicht nur geld für das Mieten (es sei denn du hast nen eigenes Zombie-Netzwerk oO ) sondern auch jede menge erfahrung im Spurenverschleiern ... denn ehe man sich versieht ist der eigene Rechner und das ganze eigene Netzwerk zu Zombies geworden...

Grüße

Sephir

 

"Was ist das ?" - "Das ?" - " Ja genau das !" " Das ist blaues Licht ! " " Und was macht es?" - Es leuchtet blau !
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Danke
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